Rechtslupe -
Ein Umweg zum Tanken gehört nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Detmold nicht zum direkten Arbeitsweg, so dass die
Berufsgenossenschaft bei Unfall nicht eintrittspflichtig ist.
In dem vom Sozialgericht Detmold entschiedenen Rechtsstreit hatte der 47-jährige Kläger den Heimweg von der Arbeit mit seinem Motorrad
verlassen, um zu tanken. Bevor er den direkten Weg wieder erreichte… mehr
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