Rechtslupe -
Der Unfallversicherungsträger trägt die Beweislast dafür, dass der Versicherte nach Antritt des versicherten Weges zur Arbeit seine
Handlungstendenz dahingehend geändert hat, dass er nicht mehr seine Arbeitsstätte erreichen, sondern sich aus eigenwirtschaftlichen
Gründen einer privaten Tätigkeit zuwenden wollte.
Nach § 7 Abs. 1 SGB... mehr
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