Rechtslupe -
Der Unfallversicherungsschutz für Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen im Sinne des § 539 Abs 1 Nr 14d RVO wurde
im Jahre 1971 eingeführt, um diese nicht aus Gleichheitsgründen gegenüber anderen Personen zu benachteiligen, denen Versicherungsschutz
während ihrer Aus- und Fortbildung gewährt wurde. Eine ordnungsgemä... mehr
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