Michael Langhans -
Nicht jedes Mal, wenn man auf dem Weg von der Arbeit nach Hause vom Weg kurz abweicht, ist man bei einem Unfallereignis versichert.
Dies hat das BSG am 12.01.2010 entschieden und damit klargestellt, dass der Absatz II Nr. 2 §7 SGB VII zwingend den Arbeitsweg des Abs. 2
Nr. 1 vorraussetzt, welcher gerade nicht jede Abweichung beinhaltet.
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