Rechtslupe -
Ist der Arbeitsweg von der Wohnung der Freundin mehr als achtmal so lang wie der Fahrweg von der eigenen Wohnung, liegt bei einem Unfall
auf dem Weg von der Wohnung der Freundin zur Arbeit kein versicherter Wegeunfall vor.
So das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der sich auf dem Weg zur... mehr
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