Rechtslupe -
Ein Beamter, der auf der Rückfahrt von seiner Dienststelle zu seiner Wohnung einen Unfall erlitten hat, nachdem er die Rückfahrt zuvor
für mehr als drei Stunden unterbrochen und während dieser Zeit in seinem PKW geschlafen hatte, hat keinen Anspruch auf
Dienstunfallschutz.
Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist ein Dienstunfall ein a... mehr
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